Niedrigenergiehaus
Wann darf sich ein Haus als Niedrigenergiehaus bezeichnen? Man spricht von Niedrigenergiehäusern, wenn Neubauten die jeweilig gesetzlich vorgeschriebenen Werte der Energieeinsparverordnung unterschreiten. Auch sanierte Altbauten dürfen sich bei Unterschreitung der Werte zur Energieeinsparverordnung als Niedrigenergiesparhäuser bezeichnen – Modernisieren und Energie sparen: Mit Energiepass 2008. So soll der Heizwärmebedarf nicht mehr als 70 kWk betragen. Das wären umgerechnet pro Quadratmeter 7 Liter Heizöl pro Jahr. Um dies zu erreichen, muss z. B. die Gebäudehülle optimal gedämmt sein, desweiteren sind Wärmebrückenfreie Konstruktionen erforderlich, Wärmeschutzverglasungen, richtige Zimmeranordnungen (z.B. zur Nordseite des Hauses sollten Küche, Bad, zur Seitseite hin die Wohnräume errichtet werden), kontrollierte Wohnraumlüftung, Solaranlagen. Verschiedene Förderprogramme unterstützen Bauherrn bei Energieeffizienten Baumaßnahmen, so z. B. die KfW-Förderbank.


